Das Bundesumweltministerium will das deutsche Abfallverzeichnis an einen delegierten Beschluss der Europäischen Union anpassen. Der Referentenentwurf sieht neue Abfallschlüssel für Batterieherstellung, Zwischenfraktionen und Altbatterien vor; fast alle Altbatterien würden als gefährlicher Abfall eingestuft. Bis zum 30. September 2026 läuft die Anhörung von Ländern, Verbänden und Fachkreisen.

Die Einstufung beschreibt vor allem den Weg nach der Rückgabe. Für Betriebe und Entsorger bestimmt das Abfallverzeichnis, welche Anforderungen bei Sammlung, Transport, Lagerung, Dokumentation und Behandlung gelten. „Gefährlicher Abfall“ bedeutet deshalb nicht, dass jede unbeschädigte Haushaltsbatterie bei Berührung akut gefährlich ist. Es bedeutet, dass der Abfallstrom wegen chemischer und physikalischer Risiken kontrollierter behandelt werden muss.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert der Entwurf die Grundregel nicht: Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Das Umweltbundesamt beschreibt kostenfreie Rückgabewege für Gerätebatterien. Seit Anfang 2026 können zudem Batterien aus leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scootern kostenfrei bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Händler- und kommunale Rücknahmestellen bleiben damit der praktische Weg in die vorgesehene Sortier- und Recyclingkette.

Zu unterscheiden sind drei Rechtsakte. Die EU-Batterieverordnung und das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz regeln bereits Herstellerverantwortung, Rückgabe und weitere Produktpflichten. Der nun vorgelegte AVV-Entwurf betrifft die abfallrechtliche Klassifikation. Grundlage ist der delegierte EU-Beschluss 2025/934, der nach Angaben des Ministeriums ab 9. Dezember 2026 gilt. Die deutsche Änderungsverordnung soll das nationale Verzeichnis daran anpassen.

Noch ist sie nicht beschlossen. Stellungnahmen können Änderungen auslösen; maßgeblich wird erst die verkündete Endfassung. Auch die Einstufung beantwortet nicht allein, wie Brandrisiken praktisch vermindert oder einzelne beschädigte Batterien sicher verpackt werden. Solche Betriebs- und Sicherheitshinweise müssen aus den Regeln der jeweiligen Sammelstelle und des Transports folgen.

Der konkrete Nutzen des Entwurfs liegt daher weniger in einer neuen Haushaltspflicht als in klareren Gefahrenkennzeichnungen entlang der Entsorgungskette. Wer Batterien abgibt, sollte sie weiterhin getrennt sammeln, Rücknahmestellen nutzen und bei beschädigten oder aufgeblähten Akkus vorab die Annahmestelle nach dem sicheren Vorgehen fragen.