Der geplante KI-Chatbot des Bundestags soll vor allem Routinearbeit erleichtern: Transkriptionen, sprachliche Überarbeitungen, Vortragsvorbereitung und das Sortieren vieler Standardanfragen. Nach Angaben von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz soll das Angebot bis Ende 2026 bereitstehen, wenn die Einführung planmäßig verläuft, und zunächst zwölf Monate getestet werden.

Für die Bewertung sind fünf angekündigte Regeln wichtiger als das Etikett „eigene KI“. Erstens dürfen personenbezogene Daten nicht eingegeben werden. Zweitens soll die Anwendung solche Daten zusätzlich maskieren, bevor sie an ein Sprachmodell gelangen. Drittens erhalten Nutzerinnen und Nutzer individuelle Zugänge. Viertens sind Schulung und Anerkennung der Nutzungshinweise Voraussetzung. Fünftens müssen vollständig KI-erzeugte Texte und Bilder gekennzeichnet werden.

Diese Ebenen lösen unterschiedliche Probleme. Das Eingabeverbot richtet sich an die Nutzenden; die Maskierung ist eine technische Rückfallebene. Einzelzugänge können Verantwortlichkeit unterstützen, während Schulung und Kennzeichnung organisatorische Regeln sind. Keine dieser Maßnahmen garantiert für sich, dass Antworten sachlich richtig sind oder sensible Inhalte nie verarbeitet werden.

Das Angebot soll freiwillig sein. Hintergrund ist, dass Abgeordnete als freie Mandatsträger externe Dienste bereits nutzen können und die Verwaltung dies nicht pauschal unterbinden kann. Der eigene Chatbot soll daher eine kontrolliertere Alternative zur sogenannten Schatten-KI bieten.

Offen bleiben technische Details: Der Anbieter wird in den geprüften Quellen nur als Berliner Start-up beschrieben; Angaben zu verwendeten Modellen, Speicherfristen, Prüfprotokollen und unabhängigen Sicherheitsaudits fehlen. Die angekündigte Zwölfmonats-Evaluierung muss deshalb nicht nur Nutzung und Komfort, sondern auch Fehler, Datenschutzvorfälle und Regelverstöße erfassen. Die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte bleibt bei den Abgeordneten.