Für Kundinnen und Kunden soll sich an der Kasse ab 2028 vor allem die Form ändern: Digitale Belege sollen zum Standard werden, die Pflicht zur Ausgabe eines Papierbons soll entfallen. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf bedeutet aber noch nicht, dass die Regeln bereits endgültig feststehen.
Für Unternehmen ist eine zweite Änderung wichtiger. Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen elektronische Kassensysteme einsetzen. Wer weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr erzielt, soll von dieser Kassenpflicht ausgenommen sein. Weitere Ausnahmen, etwa für Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern, könnten später per Verordnung geregelt werden.
Die beiden Schwellen beziehen sich auf unterschiedliche Größen: 100.000 Euro auf den gesamten Jahresumsatz, 12.000 Euro auf Barumsätze. Ein kleiner Betrieb sollte deshalb nicht allein aus einer einzelnen Zahl ableiten, ob er erfasst ist. Maßgeblich werden der endgültige Gesetzestext und mögliche Verordnungen sein.
Das Bundesfinanzministerium begründet die elektronische Kassenpflicht mit Steuerkontrolle. In Deutschland gebe es noch rund 115.000 offene Ladenkassen, bei denen Umsätze gar nicht oder nur handschriftlich aufgezeichnet würden. Digitale Belege sollen zugleich Papier und Bürokratie sparen.
Der praktische nächste Schritt ist vorerst Beobachtung statt Umrüstung: Bundestag und Bundesrat können Details, Schwellen und Ausnahmen noch verändern. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens lässt sich verlässlich beurteilen, welche Betriebe bis 2028 welche Technik benötigen.
