Die Bundesregierung hat Eckpunkte für einen neuen Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Im Mittelpunkt stehen Altersgrenzen für soziale Medien, sicherere Voreinstellungen, eine technische Altersbestätigung und mehr Begleitung durch Eltern, Schulen und Gesundheitswesen. Für Familien ändert der Beschluss aber nicht sofort die Nutzung: Eckpunkte geben die Richtung vor, ein unmittelbar geltendes Verbot sind sie noch nicht.

Auf europäischer Ebene will die Bundesregierung erreichen, dass Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Plattformen erhalten. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Empfehlungsalgorithmen sollen standardmäßig ausgeschaltet und suchtfördernde Gestaltung bereits bei der Entwicklung begrenzt werden. Welche Dienste genau erfasst werden und welche Angebote als kindgerecht gelten, muss in späteren Regeln präzisiert werden.

Weil europäische Gesetzgebung Zeit braucht, plant die Regierung eine nationale Übergangsregel im Jugendschutzgesetz. Auch dafür fehlt noch der vollständige Gesetzentwurf. Erst er wird zeigen, welche Pflichten Plattformen treffen, welche Ausnahmen gelten und wie Verstöße kontrolliert oder angefochten werden können.

Für den Altersnachweis ist ab 2027 die deutsche Variante der europäischen digitalen Identitäts-Wallet namens D-You vorgesehen. Im Idealfall übermittelt sie nur, dass eine Altersgrenze erreicht ist, und nicht Name oder Geburtsdatum. Dieses Prinzip der Datenminimierung löst die praktische Frage noch nicht: Sicherheit, Zugänglichkeit, Fehlerfälle und Umgehung müssen unabhängig getestet werden, bevor eine solche Prüfung zum Zugangstor für Kommunikation wird.

Die Eckpunkte verteilen Verantwortung auf weitere Bereiche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll deutlicher werden, dass Eltern die Mediennutzung altersgerecht begleiten. Schulen sollen mit einem „KI-Seepferdchen“ Grundlagen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz vermitteln. Zusätzliche Früherkennungsangebote sollen gesundheitliche Risiken übermäßiger Nutzung ansprechen. Wie diese Aufgaben finanziert, qualifiziert und auf Wirkung geprüft werden, bleibt offen.

Kritik richtet sich vor allem gegen pauschale Verbote und eine mögliche Infrastruktur umfassender Alterskontrolle. Jugend- und Datenschutzstimmen warnen vor Einschränkungen von Information und Teilhabe sowie vor einer Verlagerung in unregulierte Angebote. Wirtschaftsverbände verlangen europäisch einheitliche Regeln. Diese Einwände widerlegen den Schutzbedarf nicht, markieren aber Kriterien für die spätere Ausgestaltung.

Der weitere Weg lässt sich in fünf Stufen prüfen: politische Eckpunkte, europäische Verhandlungen, nationaler Gesetzentwurf, technische Altersprüfung und tatsächlicher Vollzug. In jeder Stufe müssen Definitionen, Ausnahmen, Datenminimierung, Beschwerdewege und unabhängige Wirkungsmessung sichtbar werden. So lässt sich Schutz verbessern, ohne eine bloße Alterskontrolle mit gelöstem Jugendmedienschutz zu verwechseln.