Europäische Verbraucherschützer verlangen von Disney eine Entschädigung für zeitweise fehlende Bildfunktionen im Premium-Abo von Disney+. Die konkrete Aktion betrifft jedoch Italien, Belgien und Portugal. Die dort geforderten mindestens fünf Euro pro betroffenem Monat sind deshalb kein automatisch geltender Pauschalbetrag für Deutschland.
Auslöser waren Einschränkungen bei 4K und High Dynamic Range (HDR), also besonders hoher Auflösung und erweitertem Helligkeits- und Farbumfang. Ende Juli waren Premium-Kunden auf betroffenen Geräten zeitweise auf Full HD ohne HDR beschränkt. 4K kehrte auf einigen Geräten mit anderer Technik zurück, HDR fehlte nach dem berichteten Stand weiterhin.
Euroconsumers fordert in den drei Ländern eine Preissenkung, rückwirkende Gutschriften und eine aktive Information aller Betroffenen. Disney erhielt dafür nach Angaben des Verbands 14 Kalendertage. Der Betrag ist eine Forderung der Organisationen. Erst eine Einigung, behördliche Entscheidung oder ein Urteil könnte verbindlich klären, was tatsächlich gezahlt werden muss.
Deutsche Premium-Kunden können die Aktion als Vergleich nutzen, müssen ihren Fall aber getrennt behandeln. Sinnvoll ist, den Tarif, die betroffenen Monate, das verwendete Gerät und die fehlende Funktion zu dokumentieren. Auch Rechnungen und die damalige Leistungswerbung sollten gesichert werden. Anschließend kann eine konkrete Preisminderung schriftlich verlangt werden.
Der rechtliche Rahmen kommt aus der europäischen Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen. Sie sieht Abhilfen vor, wenn eine digitale Leistung nicht vertragsgemäß bereitgestellt wird. Wie hoch eine Minderung ausfällt, hängt trotzdem vom Vertrag und der tatsächlichen Einschränkung ab. Die fünf Euro sind daher ein Orientierungspunkt, keine Garantie.
