Gut 174.000 Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung wurden 2024 gezählt, 2014 waren es knapp 80.800. Das Plus von 115 Prozent entspricht rechnerisch einem durchschnittlichen Wachstum von rund 8,0 Prozent pro Jahr. Es handelt sich um Hilfen, nicht automatisch um ebenso viele erstmals erkrankte oder eindeutig verschiedene Personen.
Eine zweite amtliche Reihe wächst deutlich langsamer: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung stieg binnen zehn Jahren um 44 Prozent auf 111.700. Beide Größen beschreiben verwandte Teilhabebedarfe, sind aber nicht deckungsgleich. Die Jugendhilfestatistik umfasst auch Beratung, Therapie, Kita-Hilfen, Schulbegleitung und junge Volljährige; die Schulstatistik zählt tatsächlich sonderpädagogisch geförderte Schülerinnen und Schüler.
Der Rechtsanspruch nach Paragraf 35a des Achten Sozialgesetzbuchs setzt zwei Dinge voraus: Die seelische Gesundheit muss voraussichtlich länger als sechs Monate altersuntypisch abweichen, und dadurch muss die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigt oder bedroht sein. Eine fachliche Stellungnahme zur gesundheitlichen Abweichung und die Teilhabeentscheidung des Jugendamts sind damit unterschiedliche Prüfungsschritte.
Auch die Ausgaben lassen sich nicht eins zu eins mit der Fallzahl vergleichen. Für Minderjährige stiegen sie nominal von gut 1,1 auf 3,5 Milliarden Euro; junge Volljährige sind in dieser Ausgabenzahl nicht enthalten. Außerdem fehlt eine Preisbereinigung. Höhere Kosten können mehr Hilfen, längere oder intensivere Leistungen, Löhne und allgemeine Preissteigerungen spiegeln.
Die Daten belegen daher einen stark wachsenden Leistungsumfang, aber keine einzelne Ursache. Mehr Bedarf, bessere Erkennung, veränderte Angebote, inklusive Beschulung und statistische Erfassung können zusammenwirken. Für Reformen ist entscheidend, Fallzahl, Personen, Hilfeart, Dauer, Ergebnis und schulische Förderung getrennt auszuwerten.
