Die Europäische Kommission will Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken stärker schützen. Ihr KIDS-Act-Vorschlag COM(2026) 681 sieht Altersprüfungen, abgestufte Konten und strengere Voreinstellungen vor. Das Verfahren 2026/0286(COD) läuft jedoch noch: Europäisches Parlament und Rat können den Text ändern.

Warum ist Mastodon besonders betroffen? Anders als Facebook oder TikTok besteht das Fediverse aus vielen unabhängigen Servern. Sie tauschen Beiträge über das offene Protokoll ActivityPub aus. Es gibt deshalb keinen einzigen Betreiber, der Regeln für das gesamte Netzwerk technisch durchsetzen kann.

Nach dem Entwurf wären Konten unter 13 Jahren ausgeschlossen. Für 13- und 14-Jährige wären eingeschränkte, von Erziehungsberechtigten eingerichtete Konten vorgesehen. Erfasste Dienste müssten das Alter prüfen; eine bloße Selbstauskunft soll für die Freigabe von Erwachsenenfunktionen nicht reichen. Kleine Anbieter wären nicht automatisch ausgenommen. Ob ein rein privater, nichtwirtschaftlicher Hobbyserver überhaupt als erfasster Dienst gilt, ist aber eine Rechtsfrage des Einzelfalls.

Der schwierigste Punkt ist nicht nur die Altersprüfung. ActivityPub kennt eine öffentliche Adressierung, bei der Beiträge ohne Anmeldung erreichbar sind. Der Entwurf verlangt dagegen, Inhalte Minderjähriger standardmäßig nur einem begrenzten Kreis zu zeigen. Ein Heimatserver kann seine eigenen Seiten sperren, aber nicht vollständig kontrollieren, wie ein anderer Server zugestellte Inhalte darstellt.

Technische Schutzmaßnahmen sind möglich: Instanzen können öffentliche Beiträge beschränken, nur authentifizierte Server zulassen oder die Föderation auf eine Positivliste begrenzen. Das hätte allerdings einen Preis, weil aus dem offenen Netz stärker abgeschottete Inseln würden.

Die zugespitzte Frage, ob der Jugendschutz Mastodon beenden würde, lässt sich deshalb nicht mit Ja beantworten. Der Entwurf schafft reale Umsetzungsprobleme, besonders für kleine Betreiber. Welche davon bleiben, hängt vom endgültigen Gesetz, seiner Auslegung und noch zu entwickelnden technischen Standards ab.