Die Europäische Kommission schlägt mit dem KIDS Act gemeinsame Regeln für den Onlinezugang von Kindern vor. Unter 13 Jahren sollen Kinder keine eigenen Konten bei sozialen Netzwerken und Videoplattformen haben. Mit 13 und 14 wären begrenzte, von Erziehungsberechtigten beaufsichtigte Konten möglich. Ab 15 könnten Jugendliche eigene Konten eröffnen.

Der Vorschlag geht über Altersgrenzen hinaus. Dienste für Minderjährige sollen sichere Voreinstellungen verwenden. Genannt werden Beschränkungen für endloses Scrollen, aufdringliche Benachrichtigungen, Nachrichten fremder Personen und Ausgabenfallen. Auch Spiele, App-Stores sowie KI-Chatbots und sogenannte KI-Begleiter wären erfasst.

Für die Altersprüfung sollen Plattformen nach dem Kommissionsplan nicht einfach Ausweise sammeln. Unabhängige, zertifizierte Verfahren sollen nur bestätigen, ob eine Altersgrenze erreicht ist. Die größten Plattformen müssten ihre Schutzkonzepte prüfen lassen und nachweisen, dass ihre Angebote sicher gestaltet sind.

Schutz und Zugang müssen dennoch zusammen gedacht werden. Ein unabhängiger Beitrag im STANDARD beschreibt, wie TikTok sowohl für rechtsextreme Falschinformationen als auch für historische Bildungsarbeit genutzt wird. Das Beispiel beweist nicht, welche Regel am besten wirkt. Es zeigt aber, dass sichere Gestaltung, Medienbildung und erreichbare Informationsangebote neben Altersgrenzen wichtig bleiben.

Für Familien ändert sich noch nichts sofort. Der KIDS Act ist ein Vorschlag, über den das Europäische Parlament und der Rat verhandeln müssen. Dabei können Regeln und Fristen geändert werden. Erst nach einer Einigung, Veröffentlichung und den vorgesehenen Übergangszeiten würden Pflichten verbindlich.