Ein Antrag im österreichischen Nationalrat fordert weniger Verwaltungsaufwand für Kleinstunternehmen, die Waren in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union versenden. Die Grünen wollen erreichen, dass solche Betriebe nicht für jedes Zielland eine eigene bevollmächtigte Person benennen müssen. Das ist bislang eine politische Forderung: Der Entschließungsantrag 1065/A(E) ändert die EU-Verpackungsverordnung nicht.
Die Verordnung (EU) 2025/40 setzt einen gemeinsamen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie soll Abfall vermeiden, Recycling und Wiederverwendung stärken und unterschiedliche nationale Regeln im Binnenmarkt angleichen. Die Europäische Kommission nennt für 2022 EU-weit 186,5 Kilogramm Verpackungsabfall je Person. Dieser Wert beschreibt die Größenordnung des Problems, nicht speziell Österreich.
Für sehr kleine Händler entsteht ein Zielkonflikt. Gemeinsame Umweltregeln sollen verhindern, dass Verpackungskosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Zugleich kann die Organisation der erweiterten Herstellerverantwortung bei wenigen Auslandssendungen einen überproportionalen Aufwand verursachen. Der österreichische Antrag verlangt deshalb eine eng begrenzte Entlastung für Kleinstunternehmen, nicht die Abschaffung der Verpackungspflichten.
Für Betriebe zählt vorerst der geltende Rechtsstand. Wer grenzüberschreitend verkauft, sollte dokumentieren, in welche EU-Länder versendet wird, welche Verpackungsmengen anfallen und welche Registrierung oder Vertretung dort erforderlich ist. Der Antrag ist kein Freibrief, bestehende Pflichten auszusetzen.
Politisch sind zwei Schritte offen: Zunächst muss die Forderung im österreichischen Parlament behandelt und von der Bundesregierung aufgegriffen werden. Eine Abweichung von der EU-Verordnung erfordert anschließend eine Entscheidung auf europäischer Ebene. Bis dahin bleibt die versprochene Entlastung eine Forderung ohne unmittelbare Rechtswirkung.
