Deutschland will Anfang 2027 eine staatliche digitale Brieftasche starten. Die Anwendung „d-you“ soll Ausweis- und andere Nachweise speichern. Im Gesundheitswesen ist zunächst geplant, sie mit der bestehenden Gesundheitsidentität zu verbinden. Das ist noch nicht dasselbe wie ein vollständiger direkter Zugang zur elektronischen Patientenakte.
Der Projektstand lässt sich in fünf Reifestufen ordnen. Der europäische Rechtsrahmen für digitale Identitäten ist beschlossen. Technische Anforderungen für sektorale Identitätsanbieter sind bei der Gematik spezifiziert. Einzelne Abläufe wie ein Praxis-Check-in wurden in Testumgebungen erprobt. Der Start über die bestehende GesundheitsID ist geplant. Direkter Zugriff auf Patientenakte, E-Rezept und Versicherungsfunktionen muss dagegen noch technisch, rechtlich und organisatorisch vervollständigt werden.
Zum Start sollen Versicherte die Wallet nach der bisherigen Planung nutzen können, um ihre GesundheitsID einzurichten oder sich gegenüber einer Krankenkasse zu identifizieren. Später könnte ein Versicherungsnachweis als eigener digitaler Nachweis hinzukommen. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt die anfängliche Verbindung aus Wallet und GesundheitsID als Übergangsarchitektur.
Offen ist unter anderem die vollständige Zertifizierung. Die Gematik verlangt für bestimmte Abläufe Personenidentifizierungsdaten aus einer zertifizierten europäischen digitalen Identitäts-Wallet. Wenn die deutsche Startversion noch nicht alle Anforderungen erfüllt, kann sie diese Rolle nicht automatisch übernehmen. Auch angekündigte gesetzliche Termine für spätere Funktionen sind noch keine geltende Rechtslage.
Bei Gesundheitsdaten zählt außerdem nicht nur, ob eine Person einzelne Angaben freigeben kann. Dienste müssen sich registrieren und angeben, welche Daten sie abfragen wollen. Zu prüfen bleibt aber, wer bewertet, ob diese Angaben für den jeweiligen Zweck wirklich erforderlich sind. Eine wechselnde technische Kennung verhindert zudem keine Wiedererkennung, wenn der übermittelte Nachweis selbst eine feste Versichertennummer enthält.
Ein weiterer Prüfpunkt ist die Geräteunterstützung. Ein Cloud-Sicherheitsanker kann Schlüssel schützen, beantwortet aber nicht, welche älteren Smartphones noch Sicherheitsupdates erhalten und zugelassen werden. Für Menschen ohne aktuelles Gerät braucht es deshalb einen funktionsfähigen alternativen Zugang.
Vor der Nutzung sollten Versicherte vier Angaben prüfen: Welche Funktion ist bereits freigeschaltet? Welche Daten fordert der Dienst tatsächlich an? Funktioniert der Zugang auf dem eigenen Gerät dauerhaft? Und gibt es einen gleichwertigen Weg ohne Wallet? Erst veröffentlichte Endfassungen, Zertifizierung und Praxistests können zeigen, ob die angekündigten Vorteile im Alltag tragen.
