Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 läuft ein neues Antragsfenster des Bundesprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo). Es ist kein allgemeiner Neustart des Programms: Antragsberechtigt für die Anschlussförderung sind Einrichtungen, die in einem früheren AnpaSo-Fenster bereits ein Klimaanpassungskonzept oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung gefördert bekommen haben.

Gefördert werden im aktuellen Aufruf Projekte des Förderschwerpunkts 2, also die Umsetzung von Maßnahmen auf Grundlage eines solchen Konzepts. Das Bundesumweltministerium nennt vor allem naturbasierte Lösungen wie Gründächer, Entsiegelung, Bepflanzung oder Wasserflächen. Sie sollen Hitze und Starkregenfolgen mindern und können zugleich Regenwasser speichern, die Luftqualität verbessern oder Lebensräume schaffen. Welche Ausgaben im Einzelfall anerkannt werden, ergibt sich aus den Unterlagen des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).

Für die Vorbereitung ist eine zweite Bedingung wichtig: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Vorhaben begonnen hat. Die Förderübersicht der NRW.BANK nennt für den Förderschwerpunkt 2 Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts und bis zu 90 Prozent für finanzschwache Kommunen sowie private gemeinnützige Träger; als Obergrenze werden 500.000 Euro genannt. Maßgeblich für eine konkrete Bewerbung bleiben jedoch der Förderaufruf und die Antragsunterlagen der ZUG.

Die ZUG hat digitale Informationsveranstaltungen für den 6. Oktober und 5. November 2026 angekündigt. Einrichtungen können dort offene Fragen zu Voraussetzungen und Verfahren klären. Wer bislang weder ein über AnpaSo gefördertes Konzept noch eine entsprechende Beratung hat, fällt nach den veröffentlichten Bedingungen nicht in dieses Anschlussfenster.

Der Aufruf richtet sich unter anderem an Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Sein unmittelbarer Nutzen liegt darin, aus bereits erarbeiteten Konzepten bauliche oder organisatorische Schutzmaßnahmen zu machen. Ob ein Projekt bewilligt wird und wie stark es Belastungen im Alltag senkt, lässt sich aus dem Aufruf noch nicht ableiten.

Für 2027 stellt das Ministerium eine Fortsetzung mit überarbeiteter Richtlinie in Aussicht. Die im Regierungsentwurf genannten mindestens 40 Millionen Euro stehen unter Haushaltsvorbehalt und sind gemeinsam für AnpaSo und weitere Maßnahmen der Deutschen Anpassungsstrategie vorgesehen; sie sind daher weder bewilligt noch vollständig für soziale Einrichtungen reserviert.