Die Bundesregierung will Menschen, die online bedroht, bloßgestellt oder mit täuschend echten Bildern angegriffen werden, mehr rechtliche Werkzeuge geben. Das Kabinett beschloss am 7. Oktober 2026 den Regierungsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren; geltendes Recht ist der Entwurf noch nicht.
Im Strafrecht sollen mehrere Lücken geschlossen werden. Geplant sind eigene Regeln gegen sexualisierte Deepfakes, heimliche intime Aufnahmen, das Verbreiten sogenannter Rache-Pornos und täuschende Kommunikation über ein falsches Profil einer realen Person. Auch die wiederholte digitale Überwachung, etwa durch einen untergeschobenen GPS-Tracker, soll ausdrücklich erfasst werden. GPS steht für Global Positioning System, also satellitengestützte Positionsbestimmung.
Daneben sieht der Entwurf einen zivilrechtlichen Weg vor. Betroffene sollen nach gerichtlicher Anordnung leichter erfahren können, wer hinter einem rechtsverletzenden Konto steht. Gerichte könnten Anbieter außerdem verpflichten, vorhandene Daten vorläufig zu sichern, damit sie während eines Verfahrens nicht verloren gehen. Rechtswidrige Inhalte sollen auch dann gerichtlich gelöscht werden können, wenn die verantwortliche Person noch unbekannt ist.
Eine Accountsperre ist enger gefasst als eine Löschung. Sie soll zeitweilig sein und setzt nach der Regierungsdarstellung eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie Wiederholungsgefahr voraus. Entscheiden soll ein Gericht, nicht die Plattform allein. Das ist wichtig, weil eine Kontosperre auch rechtmäßige Beiträge einer Person unerreichbar machen kann.
Genau hier liegt der Grundrechtskonflikt. Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen warnen, erweiterte Auskunftsansprüche könnten anonyme Meinungsäußerung schwächen. Bei zu schnellen Sperren drohten Overblocking, also das Entfernen rechtmäßiger Inhalte, und eine abschreckende Wirkung. Befürworter halten schnellere Auskunft und Beweissicherung dagegen für nötig, weil digitale Angriffe rasch verbreitet werden und Spuren verloren gehen können.
Für Betroffene entsteht deshalb noch kein sofort nutzbarer neuer Anspruch. Zunächst beraten Bundestag und Bundesrat; dabei können Tatbestände, Verfahrenshürden und Schutzmechanismen verändert werden. Erst ein verabschiedetes und verkündetes Gesetz schafft die neue Rechtslage. Bis dahin bleiben bestehende Melde-, Strafanzeige- und Zivilrechtswege maßgeblich.
