Die Hundesteuer hat den deutschen Kommunen 2025 rund 429,7 Millionen Euro eingebracht. Im Rekordjahr 2024 waren es 429,9 Millionen Euro. Der absolute Unterschied beträgt damit nur 0,2 Millionen Euro oder 200.000 Euro weniger. Nach mehreren Jahren steigender Einnahmen ist die Gesamtsumme praktisch stehen geblieben.

Langfristig sieht die Entwicklung anders aus. 2015 lagen die Einnahmen bei 322,0 Millionen Euro. Bis 2025 kamen damit 107,7 Millionen Euro hinzu; Destatis beziffert den Anstieg auf 33,4 Prozent. Das ist ein Vergleich der kommunalen Kassenbeträge, nicht automatisch ein Zuwachs der Hundebestände.

Der Grund: Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Kommune bestimmt ihre Satzung und damit Höhe, Staffelung und mögliche Befreiungen. Einnahmen können deshalb steigen, wenn Tarife geändert oder mehr Hunde angemeldet werden. Sie können auch stagnieren, obwohl sich die Tierzahl verändert. Aus 429,7 Millionen Euro lässt sich keine bundesweite Durchschnittsrechnung pro Hund ableiten, solange eine vergleichbare Bestandszahl und die örtlichen Regeln fehlen.

Wie lokal das Verfahren ist, zeigt Berlin als Beispiel. Dort müssen Halter ihren Hund steuerlich anmelden; die Registrierung im Hunderegister kann zugleich als Anmeldung beim Finanzamt gelten. Andere Kommunen können Zuständigkeit und Ablauf anders organisieren. Verbindlich ist daher immer die Satzung am Wohnort.

Destatis stellt der Steuerzahl noch eine zweite Reihe gegenüber: Hunde- und Katzenfutter war 2025 nur 0,4 Prozent teurer als 2024, seit 2020 aber 35,8 Prozent teurer. Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen in diesem Fünfjahresvergleich um 21,9 Prozent. Steueraufkommen und Futterpreise messen jedoch verschiedene Dinge und dürfen nicht zu einer einheitlichen Kostenrechnung vermischt werden.

Für Hundehalter ist die bundesweite Millionensumme daher vor allem ein Größenvergleich. Die persönliche Belastung steht im örtlichen Steuerbescheid; für Aussagen über die Zahl der Hunde wären separate Register- oder Bestandsdaten nötig.