Seit Oktober 2025 prüfen Banken im Euroraum bei Euro-Überweisungen, ob der eingegebene Empfängername zur internationalen Bankkontonummer (IBAN) passt. Der Abgleich soll fehlgeleitete Zahlungen und bestimmte Betrugsversuche sichtbar machen. Eine Warnung bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Betrug vorliegt.

Eine Forsa-Onlinebefragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt ein gemischtes Bild. 91 Prozent der 1.030 befragten Online-Banking-Nutzenden bewerten die Prüfung grundsätzlich positiv. 27 Prozent finden die aktuelle Umsetzung schlecht. Von den Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mindestens eine Warnung gesehen hatten, erhielten 58 Prozent einen Hinweis bei etwa jeder vierten Überweisung oder häufiger.

Diese Werte sind keine technisch gemessene Fehlalarmquote. Sie beruhen auf den Erinnerungen und Bewertungen der Befragten. Daneben wertete der vzbv 295 Rückmeldungen aus einem offenen Verbraucheraufruf aus. Diese Berichte liefern konkrete Probleme, sind aber selbstselektiert und nicht repräsentativ. Beide Datensätze dürfen deshalb nicht zusammen als ein einziger Wirksamkeitsnachweis gelesen werden.

Die EU-Regel unterscheidet praktisch zwischen passendem, nahezu passendem und nicht passendem Namen. Kleine Abweichungen können durch einen fehlenden zweiten Vornamen, vertauschte Reihenfolge, Sonderzeichen oder die offizielle Firmenbezeichnung entstehen. Bei einer nahen Übereinstimmung sollte der im Banking angezeigte Hinweis mit Rechnung, Vertrag oder einer bekannten früheren Zahlung verglichen werden.

Deutlich ernster ist ein völlig anderer Empfängername, eine unerwartete IBAN oder zusätzlicher Zeitdruck durch eine Nachricht. Dann sollte die Zahlung nicht einfach trotz Warnung freigegeben werden. Sinnvoll ist eine Rückfrage über einen Kontakt, der unabhängig von der verdächtigen Nachricht bekannt ist. Bei geänderten Rechnungsdaten sollte etwa die bereits bekannte Telefonnummer des Unternehmens genutzt werden, nicht eine Nummer aus derselben E-Mail.

Auch eine exakte Namensübereinstimmung ist kein vollständiger Betrugsschutz. Wer selbst zur Zahlung an ein Konto manipuliert wird, kann korrekte Daten eingeben. Betrag, Anlass und Kommunikationsweg müssen daher weiterhin plausibel sein. Der Namensabgleich ist ein zusätzliches Sicherheitsnetz, kein Ersatz für diese Prüfung.

Der vzbv fordert, Schreibvarianten zuverlässiger zu erkennen, damit häufige harmlose Warnungen nicht zu Gewöhnung führen. Ob die Systeme besser werden, sollte künftig nicht nur über Zufriedenheit gemessen werden, sondern auch über anonymisierte Quoten für exakte, nahe und fehlende Übereinstimmungen sowie über nachweislich verhinderte Fehlüberweisungen.