Ein Berliner Gerichtsverfahren hat eine wichtige Lücke in der Debatte über das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes sichtbar gemacht. Das Bundesinnenministerium konnte für behauptete Sicherheitsgefahren und eine Überlastung durch Anfragen keine Belege benennen. Der Beschluss bedeutet aber nicht, dass ein Gericht die geplante Reform bereits inhaltlich verworfen hätte.

Ausgangspunkt war eine Presseanfrage von FragDenStaat im Namen der Open Knowledge Foundation Deutschland. Gefragt wurde, auf welche Daten die Bundesregierung ihre Begründung für Einschränkungen stützt. Nachdem das Ministerium zunächst nicht konkret antwortete, beantragte die Organisation Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Berlin.

Im laufenden Verfahren teilte das Ministerium schließlich mit, dass ihm zu den abgefragten Behauptungen keine Nachweise vorliegen. Damit war die verlangte Information erteilt und die Hauptsache erledigt. Das Gericht musste danach nur noch über die Kosten entscheiden.

Im Beschluss vom 2. Oktober 2026, Aktenzeichen VG 27 L 256/26, wurden die Kosten dem Bund auferlegt. Das Gericht begründete dies mit dem späten Einlenken des Ministeriums und verwies auf die Bedeutung zeitnaher Presseauskünfte bei starkem Gegenwartsbezug.

Für die öffentliche Debatte ist diese Trennung entscheidend. Belegt ist, dass das federführende Ministerium die konkret behauptete Gefahren- und Belastungslage auf Nachfrage nicht dokumentieren konnte. Nicht belegt ist dagegen, dass das Gericht jede mögliche Änderung des Gesetzes für unzulässig erklärt hätte.

Eine belastbare Reformbegründung müsste nun mindestens drei Fragen beantworten: Welche konkreten Schadensfälle gab es, wie groß ist der nach einheitlicher Methode gemessene Verwaltungsaufwand und warum reichen engere Schutzregeln oder bessere Verfahren nicht aus? Ohne diese Angaben lässt sich nicht prüfen, ob ein breiter Eingriff verhältnismäßig wäre.

Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Änderungen betreffen damit nicht nur Medien und Organisationen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungshandeln nachvollziehen wollen. Der nächste aussagekräftige Schritt ist deshalb der konkrete Gesetzentwurf samt Begründung und Verbändebeteiligung.