Das österreichische Paket zur sogenannten Aktivpension ist nicht mehr nur ein Ausschussvorhaben: Die Regierungsvorlage 592 wurde im Nationalrat in dritter Lesung angenommen. Für die Anwendung zählen nun die kundgemachte Fassung, das vorgesehene Inkrafttreten und die persönliche Steuer- und Versicherungssituation.
Kern ist ein Aktivitätsfreibetrag von bis zu 1.250 Euro im Monat beziehungsweise 15.000 Euro im Jahr für Erwerbsarbeit nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. Er soll sowohl bei aufgeschobenem Pensionsantritt als auch bei Arbeit neben einer Pension gelten. Für Zuverdienende nennt die Vorlage grundsätzlich 40 Versicherungsjahre; für Frauen ist wegen des schrittweise steigenden Pensionsalters eine Übergangsregel vorgesehen.
Der Steuerfreibetrag ist nur eine Seite der Rechnung. Beschäftigte im Pensionsalter sollen keine eigenen Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen. Gleichzeitig entfällt der besondere Höherversicherungsbetrag: Die zusätzliche Arbeit erhöht die Pension nicht mehr über dieses bisherige Instrument. Arbeitgeberbeiträge sowie bestimmte Anteile Selbstständiger bleiben bestehen. Wer den persönlichen Vorteil beurteilen will, muss daher Steuerersparnis, wegfallende Beiträge und den Verzicht auf eine spätere Pensionssteigerung gemeinsam betrachten. Die Arbeiterkammer weist schon für das geltende System darauf hin, dass Zuverdienst zur normalen Alterspension zwar grundsätzlich unbegrenzt möglich ist, aber häufig eine spätere Einkommensteuernachzahlung auslöst; die neue Begünstigung ersetzt deshalb keine individuelle Berechnung.
Das Finanzministerium erwartete Steuermindereinnahmen von rund 125 Millionen Euro 2027 und rund 186 Millionen Euro ab 2028. Das sind Modellwerte. Ob mehr Menschen länger arbeiten, hängt auch von Gesundheit, Arbeitsbedingungen, Betreuungsaufgaben, Nachfrage der Betriebe und der konkreten Nettoentlastung ab. Ein technisch versuchter OECD-Abruf zum internationalen Pensionskontext war blockiert und dient daher nicht als Tatsachenbeleg.
Die politische Kritik bleibt relevant, aber ist keine Gerichtsentscheidung. Die Grünen sehen eine Ungleichbehandlung gegenüber jüngeren Erwerbstätigen; die FPÖ kritisierte Komplexität. Ob das Modell verfassungsrechtlich hält und arbeitsmarktpolitisch wirkt, können erst gerichtliche Prüfung und die angekündigte Evaluierung beantworten.
