Die zusätzliche Finanzierung des Ausgleichstaxfonds hat den Ausschuss hinter sich gelassen: Die Regierungsvorlage 589 wurde im Nationalrat in dritter Lesung von allen fünf Fraktionen angenommen. Damit ist die frühere Formulierung, es handle sich erst um einen Ausschussbeschluss, überholt. Für die praktische Rechtslage bleibt die Kundmachung maßgeblich.

Beschlossen wurden 65 Millionen Euro für 2026, 45,1 Millionen für 2027, 24,4 Millionen für 2028 und 14,4 Millionen Euro ab 2029. Für die vier Jahre 2026 bis 2029 summieren sich diese Beträge auf mindestens 148,9 Millionen Euro. Der Jahreszuschuss sinkt dabei von 65 auf 14,4 Millionen Euro, also um rund 77,8 Prozent.

Der Fonds finanziert Qualifizierung, Lohnzuschüsse und weitere Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das Sozialministeriumservice bestätigt aktuell den Vollzugsweg: Unternehmen ab 25 Beschäftigten müssen grundsätzlich je 25 Beschäftigte eine begünstigte behinderte Person einstellen oder eine nach Unternehmensgröße gestaffelte Ausgleichstaxe zahlen; 2026 beginnt sie bei 344 Euro monatlich je unbesetzter Pflichtstelle. Reguläre Einnahmen stammen vor allem aus der Ausgleichstaxe von Arbeitgebern, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, sowie aus staatlichen Mitteln. Für 2026 wurden Einnahmen von 368 Millionen und Ausgaben von 433 Millionen Euro erwartet; der Sonderzuschuss entspricht genau dieser prognostizierten Lücke von 65 Millionen Euro.

Die Rechnung erklärt die Liquidität, aber nicht die Wirkung. Weder aus dem Budgetvolumen noch aus der einstimmigen Abstimmung folgt, wie viele zusätzliche reguläre Beschäftigungsverhältnisse entstehen oder welche Förderinstrumente besonders wirksam sind. Internationale OECD-Analysen betonen für inklusive Beschäftigung neben Geld auch Zugänglichkeit, Anreize, Qualifizierung und Unterstützung am Arbeitsplatz; der angegebene OECD-Abruf war technisch blockiert und wird deshalb nur als Recherchekontext, nicht als Tatsachenbeleg für österreichische Ergebnisse verwendet.

Politisch bleibt die Konstruktion umstritten. FPÖ und Grüne verlangten Reformen, die Koalition stellte eine Evaluierung in Aussicht. Der Beschluss sichert die Finanzierung zunächst ab; ob der ab 2029 deutlich kleinere Zuschuss trägt und welche Reform folgt, muss anhand von Rechnungshofbericht, Evaluierung und späteren Budgets geprüft werden.