Österreich plant ein besonderes Zulassungsverfahren für bestimmte Waren in einer schweren Binnenmarktkrise. Die Regierungsvorlage betrifft unter anderem Maschinen, persönliche Schutzausrüstung, Aufzüge sowie bestimmte Druck- und Gasgeräte. Sie schafft jedoch keine sofort nutzbare Generalausnahme: Der Mechanismus kann erst nach mehreren Entscheidungen auf Ebene der Europäischen Union (EU) greifen.

Zuerst muss der Rat der EU den Notfallmodus für den Binnenmarkt aktivieren. Danach müssen konkrete Waren als krisenrelevant eingestuft und die zugehörigen Notfallverfahren durch einen Durchführungsakt der Europäischen Kommission aktiviert werden. Erst dann könnte in Österreich das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) tätig werden.

Der Entwurf sieht zwei Beschleunigungen vor. Prüfstellen sollen Konformitätsbewertungen für erfasste Waren bevorzugt bearbeiten. Außerdem könnte das BEV in begründeten Einzelfällen das Inverkehrbringen genehmigen, obwohl die normalerweise vorgeschriebene benannte Prüfstelle noch nicht eingeschaltet wurde. Hersteller müssten dennoch nachweisen, dass alle materiellen Produktanforderungen erfüllt sind.

Eine solche nationale Genehmigung wäre befristet und müsste Bedingungen zur Rückverfolgbarkeit, weiteren Prüfung und zum Ende des Notfallmodus enthalten. Die betroffenen Produkte dürften nicht mit einer CE- oder Pi-Kennzeichnung versehen werden. Eine Sondergenehmigung wäre damit kein normales europäisches Konformitätszeichen und nicht automatisch in allen Mitgliedstaaten gültig.

Für Betriebe entsteht deshalb kein pauschaler Freibrief. Entscheidend wären die konkrete Produktgruppe, der aktivierte EU-Rechtsakt und der einzelne Bescheid des BEV. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten an der besonderen Kennzeichnung erkennen, dass ein Produkt über einen nationalen Krisenweg und nicht über das reguläre Verfahren auf den Markt gelangt ist.

Der Entwurf ist außerdem vom bereits beratenen österreichischen Versorgungssicherungsgesetz zu unterscheiden. Dort geht es um strategische Vorräte und mögliche Lagerpflichten. Die neue Vorlage regelt dagegen Prüf-, Genehmigungs- und Marktüberwachungsverfahren für bestimmte Produkte. Beide Instrumente reagieren auf Lieferkrisen, lösen aber unterschiedliche Probleme.