In Österreich haben sich 2024 und 2025 deutlich mehr Menschen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt. Der neue Bericht für die Privatwirtschaft zählt 9.268 Anfragen. Das sind 31 Prozent mehr als in den beiden Jahren davor. Die Zahl zeigt einen wachsenden Beratungsbedarf, ist aber keine direkte Messung darüber, wie häufig Diskriminierung in der gesamten Bevölkerung vorkommt.

Von allen Anfragen wurden 1.975 als Diskriminierungsfälle erfasst. 46 Prozent betrafen das Geschlecht, 33 Prozent die ethnische Zugehörigkeit. Fast drei Viertel der Fälle standen im Zusammenhang mit der Arbeitswelt. Die Kategorien können nicht ohne Weiteres auf alle Beschäftigten hochgerechnet werden, weil nur bekannt gewordene und gemeldete Vorgänge eingehen.

Auch bei der Gleichbehandlungskommission stieg der Eingang. Über ihre drei Senate hinweg kamen 368 neue Anträge an, nach 266 in der Vorperiode. Das ist rechnerisch ein Plus von rund 38 Prozent. Die Verfahren dauerten im Durchschnitt zehn Monate in den Senaten I und II sowie acht Monate im Senat III.

Für Betriebe fällt ein zweiter Befund besonders ins Gewicht: Nach Angaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft leisteten Arbeitgeber in jedem vierten dort bekannten Fall sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nicht ausreichend Abhilfe. Eine Richtlinie im Intranet reicht damit nicht. Entscheidend ist, ob Betroffene einen sicheren Meldeweg kennen und ob der Arbeitgeber nach einer Meldung tatsächlich schützt und handelt.

Ein praxistauglicher Kontrollpunkt besteht aus drei Teilen: leicht erreichbare und vertrauliche Beschwerdewege, eine feste Zuständigkeit mit kurzen Reaktionsfristen sowie dokumentierte Schutz- und Folgemaßnahmen. Diese Schritte verhindern nicht jeden Vorfall, machen aber überprüfbar, ob ein Betrieb seiner Verantwortung nachkommt.

Der Bericht nennt außerdem neue Risiken durch automatisierte Entscheidungen und künstliche Intelligenz, etwa bei Auswahlprozessen. Hier sollte nicht nur das technische System, sondern auch das Ergebnis nach Gruppen geprüft werden. Auffällige Unterschiede brauchen eine Erklärung und gegebenenfalls eine menschliche Neubewertung.

Steigende Fallzahlen können mehrere Ursachen haben: mehr Vorfälle, höhere Aufmerksamkeit, bessere Erreichbarkeit der Stellen oder eine Mischung daraus. Die seriöse Schlussfolgerung lautet daher nicht, Diskriminierung sei exakt um 31 oder 33 Prozent gestiegen. Sicher ist, dass Beratung und Verfahren stärker nachgefragt werden und Arbeitsplätze der wichtigste dokumentierte Bereich bleiben.