Wie teuer war ein Hochwasser wirklich, welche Infrastruktur fiel aus und welche Schutzmaßnahme hat sich bewährt? Solche Angaben liegen in Österreich bislang in unterschiedlichen Systemen und Formen vor. Eine geplante Änderung des GeoSphere-Austria-Gesetzes soll dafür eine gemeinsame Grundlage schaffen. Der Wissenschaftsausschuss des Nationalrats hat die Regierungsvorlage am 30. September 2026 mehrheitlich unterstützt. Beschlossenes Recht ist sie damit noch nicht.
Kern des Entwurfs ist eine zentrale Schadensdatenbank nach Kriterien der Vereinten Nationen für Katastrophenvorsorge, auf Englisch United Nations Disaster Risk Reduction (UN-DRR). GeoSphere Austria soll darin Naturereignisse nach Art, Zeitpunkt, Dauer, Stärke, räumlicher Ausdehnung und Folgen dokumentieren. Erfasst werden könnten Schäden an Gebäuden, Verkehrswegen, Energie- und Wasserversorgung, Kommunikationsnetzen, Landwirtschaft, Wäldern und öffentlichen Einrichtungen.
Die Datenbank soll mehr als Schadenssummen sammeln. Vorgesehen sind auch Angaben zu Versorgungsunterbrechungen sowie zu Kosten und Wirkung von Schutz-, Wiederherstellungs- und Anpassungsmaßnahmen. Dadurch könnten Behörden etwa vergleichen, wo Schutzbauten oder Vorsorgemaßnahmen Schäden tatsächlich begrenzt haben. Ob die Daten später vollständig genug für solche Vergleiche sind, ist jedoch noch offen.
Bundesorgane und bundesgesetzlich eingerichtete Körperschaften müssten bereits vorhandene Daten bereitstellen, wenn sie erforderlich, nicht ohnehin digital verfügbar und ohne unverhältnismäßigen Aufwand lieferbar sind. Länder, Gemeinden, Unternehmen oder Forschungseinrichtungen fallen nicht automatisch unter diese Pflicht. Sie könnten sich freiwillig über Vereinbarungen beteiligen. Gerade diese Zusammenarbeit wird entscheidend sein, weil viele Schadensdaten außerhalb des Bundes entstehen.
Für den Datenschutz zieht der Entwurf eine klare Grenze: Personenbezogene Daten wären unzulässig. Zahlen zu Toten, Verletzten, Evakuierten oder anderen Betroffenen dürften nur ausreichend zusammengefasst gespeichert werden. Irrtümlich übermittelte personenbezogene Angaben müsste GeoSphere Austria spätestens innerhalb von 30 Tagen löschen. Zugleich dürfen Auswertungen keine geschützten Informationen über kritische Infrastruktur offenlegen.
Technisch soll nicht bei null begonnen werden. Die bestehende nationale Schaden- und Ereignisdatenbank CESARE soll weiterverwendet und ausgebaut werden; eine parallele neue Datenbank ist laut Erläuterungen nicht geplant. Der journalistische Abgleich der Dokumente zeigt damit einen wichtigen Unterschied: Neu ist vor allem die dauerhafte gesetzliche Grundlage samt Regeln für Datenlieferung und Datenschutz, nicht die Idee einer österreichischen Schadenssammlung.
Noch offen sind die nächsten parlamentarischen Schritte und die praktische Umsetzung. Der Entwurf belegt weder, wie vollständig freiwillig gelieferte Daten sein werden, noch einen allgemeinen Zugang zu sämtlichen Einzeldaten. Sein möglicher Nutzen liegt deshalb zunächst in einem verbindlicheren gemeinsamen Raster: Nur vergleichbare Daten können zeigen, wo Naturereignisse besonders große Schäden verursachen und welche Vorsorge messbar hilft.
