Österreich will sich besser auf Lieferengpässe bei wichtigen Gütern vorbereiten. Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats hat einer Novelle des Versorgungssicherungsgesetzes zugestimmt. Sie soll dem Staat erlauben, strategische Vorräte anzulegen und unter bestimmten Bedingungen auch private Unternehmen zur Lagerung zu verpflichten.

Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Weil Teile der Materie Verfassungsrang haben, braucht die Vorlage im Nationalratsplenum eine Zweidrittelmehrheit. Diese Mehrheit war nach der Ausschussberatung noch offen. Eine Zustimmung im Ausschuss erzeugt daher noch keine neue Lagerpflicht für einzelne Betriebe.

Der Entwurf schafft vor allem einen Rahmen. Spätere Verordnungen sollen festlegen können, welche Waren in welchen Mengen gelagert werden, wie Kontrollen erfolgen und wie Unternehmen entschädigt werden. Genannt werden unter anderem Holz und Holzwaren, Hygieneartikel, Platin sowie Maschinen und mechanische Geräte. Energie und Lebensmittel werden in eigenen Regelwerken behandelt.

Vorgesehen sind außerdem Meldungen über Lagerbestände und die Verarbeitung bestimmter Daten für Vorsorgemaßnahmen. Auch hier fehlen im Entwurf naturgemäß viele praktische Einzelheiten. Für Betriebe sind Umfang, Fristen, Datenschutz, Kostenersatz und der Kreis der Verpflichteten entscheidend.

Ein einfacher Prüfweg verhindert voreilige Schlussfolgerungen: Zuerst muss die Novelle im Plenum beschlossen werden. Danach ist zu prüfen, ob eine konkrete Verordnung das Unternehmen und seine Waren erfasst. Erst dann lassen sich Lagermenge, Nachweispflichten, Kontrollen und Entschädigung bestimmen. Ohne diese Schritte besteht keine konkrete neue Pflicht.

Krisenmaßnahmen sollen zudem nicht allein vom Ministerium ausgelöst werden. Für entsprechende Verordnungen ist die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats vorgesehen. Diese parlamentarische Kontrolle ist wichtig, weil Lagerpflichten tief in betriebliche Abläufe und Eigentumsrechte eingreifen können.

Der nächste belastbare Meilenstein ist das Plenum. Danach werden die konkreten Verordnungen entscheidend sein. Erst an ihnen lässt sich beurteilen, ob die Regelung Versorgungslücken wirksam schließt, Kosten fair verteilt und Daten auf das notwendige Maß begrenzt.