Deutsche Finanzbehörden prüfen 398 Verdachtsfälle, die aus einem angekauften Datensatz zu Offshore-Dienstleistern hervorgegangen sind. 64 Fälle betreffen Nordrhein-Westfalen (NRW), die übrigen werden an andere Bundesländer weitergegeben. Die Zahl zeigt, wie viele Spuren derzeit näher untersucht werden. Sie belegt nicht, dass in 398 Fällen Steuern hinterzogen wurden.

Für eine saubere Einordnung müssen drei Ebenen getrennt werden. Die erste ist das Rohmaterial: Nach Angaben des Finanzministeriums umfasst der Datensatz 3.320.148 Dateien und Ordner sowie 1,45 Terabyte. Die zweite Ebene ist die behördliche Auswahl: Aus diesem Material wurden bislang 398 Verdachtsfälle mit Deutschlandbezug identifiziert. Die dritte Ebene wären abgeschlossene Ergebnisse wie bestätigte Verstöße, festgesetzte Nachzahlungen oder rechtskräftige Entscheidungen. Solche Zahlen sind bisher nicht veröffentlicht.

Die Dateien stammen nach Angaben des Ministeriums von Dienstleistern, die Auslandsgesellschaften unter anderem auf den Cayman Islands, in Dubai, Hongkong, Mauritius, Panama, Singapur und Zypern anbieten. Solche Gesellschaften sind nicht automatisch illegal. Entscheidend ist, ob steuerpflichtige Einkünfte oder wirtschaftlich Berechtigte gegenüber den Behörden korrekt angegeben wurden.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW hatte das Material Ende 2025 von einem Hinweisgeber gekauft. Die Behörde und das Finanzministerium bewerten den Datensatz selbst. Das ist eine wichtige Primärquelle für Ablauf und Umfang, aber keine unabhängige Erfolgskontrolle. Heise berichtet über den neuen Zwischenstand und nennt das Ministerium als Quelle.

Der nächste aussagekräftige Schritt ist deshalb nicht eine größere Datei- oder Verdachtszahl, sondern eine transparente Ergebnisbilanz. Sie müsste zeigen, wie viele Prüfungen abgeschlossen wurden, welche Forderungen entstanden und wie viele Entscheidungen Bestand hatten. Bis dahin beschreibt die Zahl 398 den Beginn einer Prüfung, nicht deren Ausgang.