Ob Therapiegespräche absolut geschützt werden oder in eng beschriebenen Gefahrenlagen einer Abwägung unterliegen, ist der Kern des Streits um die Nachrichtendienstreform. Die drei Fachgesellschaften DGPPN, DGKJP und DGPM wollen Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in dieselbe höchste Schutzkategorie wie bestimmte andere Berufsgeheimnisträger aufnehmen.

Der aktuelle Regierungsentwurf trägt die Bundestagsdrucksache 21/7868. Er erweitert und ordnet Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz neu, unter anderem für Eingriffe in informationstechnische Systeme. Zugleich enthält er Schutzregeln für Berufsgeheimnisse und Vorabkontrollen. Medizinische Geheimnisse sind damit nicht schutzlos; der Entwurf lässt bei qualifizierten Gefährdungslagen jedoch Ausnahmen und Abwägungen zu.

Die Fachgesellschaften halten gerade diese Öffnung für problematisch. In Therapien würden nicht nur Informationen über Patientinnen und Patienten, sondern häufig auch über Angehörige, Kinder, Lehrkräfte oder andere Dritte besprochen. Sie befürchten, dass schon die Möglichkeit eines verdeckten Zugriffs die Bereitschaft zu offener Kommunikation oder früher Hilfe schwächen könnte. Das ist eine fachliche Risikoprognose, keine gemessene Folge eines bereits geltenden Gesetzes.

Auf der anderen Seite begründet die Bundesregierung die Reform mit Schutzpflichten, Cyberangriffen und außergewöhnlichen Bedrohungslagen. Vorgesehene Kontrollen durch den Unabhängigen Kontrollrat sollen besonders eingriffsintensive Maßnahmen vorab prüfen. Ob diese Kontrolle den fehlenden absoluten Schutz ausgleicht, ist eine rechtspolitische Wertung und wird im parlamentarischen Verfahren zu klären sein.

Für Patientinnen und Patienten ändert die Debatte aktuell noch keine Behandlungspflichten oder Schweigepflicht. Entscheidend ist der weitere Wortlaut nach den Beratungen: Wer die Entwicklung verfolgt, sollte daher nicht nur Pressepositionen, sondern die spätere Ausschussfassung und den endgültigen Gesetzesbeschluss prüfen.