Schweizerinnen und Schweizer können ab 2. November 2026 erstmals eine biometrische Identitätskarte mit Funkchip beantragen. Auf dem Chip werden ein digitales Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die neue Karte soll Reisen in die Europäische Union (EU) auch unter strengeren europäischen Sicherheitsanforderungen erleichtern.

Wer bereits eine gültige chiplose Identitätskarte besitzt, muss zunächst nichts tun. Solche Karten bleiben bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig – nach dem derzeit mitgeteilten Stand auch für Reisen in die EU. Ein vorsorglicher Austausch allein wegen des neuen Angebots ist daher nicht nötig.

Bei einem ohnehin anstehenden Neuantrag hängt die sinnvolle Wahl von der Nutzung ab. Wer regelmäßig in die EU reist, erhält mit der biometrischen Variante die größere Planungssicherheit. Wer die Karte nur als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigt, kann weiterhin eine Karte ohne Chip wählen. Beide Varianten sollen gleich viel kosten.

Die biometrische Karte ist keine generelle Pflicht. In der Schweiz gibt es für Schweizer Staatsangehörige weder eine allgemeine Ausweis- noch eine Mitführpflicht. Die Wahl betrifft also vor allem den gewünschten Reiseeinsatz und die Frage, ob biometrische Daten auf einem Chip gespeichert werden sollen.

Eine wichtige Unsicherheit bleibt: Wie lange chiplose Karten, die ab dem 2. November neu ausgestellt werden, noch für EU-Reisen anerkannt werden, hängt vom Inkrafttreten des angepassten Freizügigkeitsabkommens mit der EU ab. Vor einer Reise sollte deshalb der aktuelle amtliche Stand geprüft werden – besonders bei einer neu ausgestellten Karte ohne Chip.