Vernetzte Kamerabrillen wirken oft wie gewöhnliche Brillen. Genau das ist aus Sicht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Problem: Unbeteiligte können schwer erkennen, ob Bild, Ton oder eine Funktion mit Künstlicher Intelligenz (KI) aktiv ist.

Die Behörde untersuchte die erste Generation der Ray-Ban Meta AI Glasses. Sie bemängelt, dass das Aufnahmelicht bei Tageslicht kaum sichtbar sein kann und bei bestimmten KI-Interaktionen nicht zuverlässig informiert. Der Schutz gegen ein Abdecken des Lichts ließ sich im Test umgehen.

In einer Datenbank der zugehörigen App fanden die Prüfer Tabellen mit Bezeichnungen für Gesichter und Gruppen. Diese waren leer; die Untersuchung stellte ausdrücklich keine aktuell aktive biometrische Gesichtserkennung fest. Die Strukturen werfen nach Ansicht der Behörde dennoch Fragen für mögliche spätere Funktionen auf.

Rechtlich wichtig ist die sogenannte Haushaltsausnahme der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie kann private Aufnahmen schützen, gilt aber nicht grenzenlos. Wer fremde Menschen im öffentlichen Raum filmt, Inhalte veröffentlicht oder Daten für das Training eines KI-Modells übermitteln lässt, kann selbst zum Verantwortlichen für die Datenverarbeitung werden.

Der Bericht ist eine Bewertung einer Datenschutzbehörde, kein Gerichtsurteil. Ob eine konkrete Aufnahme zulässig ist, hängt von Zweck, Ort, Information der Betroffenen und weiteren Umständen ab. Besonders sensibel sind Bereiche wie Arztpraxen, Demonstrationen, Frauenhäuser oder Spielplätze.