Die Europäische Kommission hat Temus Aktionsplan zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste angenommen. Damit reagiert der Online-Marktplatz auf eine Nichtbefolgungsentscheidung vom Mai 2026. Damals stellte die Kommission Mängel bei der Risikobewertung fest und verhängte eine Geldbuße von 200 Millionen Euro. Die Annahme des Plans bedeutet jedoch noch nicht, dass weniger illegale Waren angeboten werden.

Der Plan lässt sich in fünf überprüfbare Aufgaben gliedern. Temu soll erstens die Risiken der eigenen Plattform untersuchen und zweitens mit belastbaren Kennzahlen messen, ob Gegenmaßnahmen wirken. Drittens muss das Unternehmen Grenzen seiner Inhaltsmoderation analysieren. Viertens geht es darum, ob Empfehlungsalgorithmen illegale Angebote verstärken. Fünftens soll Temu prüfen, wie Händler Funktionen der Plattform gezielt zur Verbreitung problematischer Angebote ausnutzen.

Für die zeitliche Einordnung nennt die Kommission zwei Angaben: Temu hat vier Monate für eine Zwischenrisikobewertung. Diese soll einen sechsmonatigen Beobachtungszeitraum bis zum 30. November 2026 abdecken. Erst die daraus entstehenden Daten können zeigen, ob die Maßnahmen tatsächlich greifen.

Für Nutzerinnen und Nutzer ändert der angenommene Plan zunächst vor allem die Aufsicht über die Plattform. Er ist keine behördliche Freigabe jedes einzelnen Angebots und ersetzt weder Produktkennzeichnung noch Rückrufinformationen oder eigene Vorsicht beim Kauf. Verdächtige oder offensichtlich unzulässige Angebote können weiterhin über die Meldewege der Plattform angezeigt werden.

Die Europäische Kommission ist hier die zuständige Aufsichtsbehörde und zugleich die Quelle für die Verfahrensdetails. Ihre Mitteilung belegt den Stand des Verfahrens, ist aber keine unabhängige Wirkungskontrolle. heise online bestätigt den Nachrichtenanlass redaktionell. Ob der Plan Verbraucherinnen und Verbraucher messbar besser schützt, bleibt bis zur Veröffentlichung belastbarer Ergebnisse offen.