Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat zwei deutsche Sperrverfügungen gegen Pornhub und YouPorn vorläufig gestoppt. Ein großer Internetzugangsanbieter muss die Seiten bis zum Abschluss der Hauptsacheverfahren nicht blockieren. Die unanfechtbaren Eilbeschlüsse tragen die Aktenzeichen 13 B 1351/25 und 13 B 1359/25.
Damit hat das Gericht nicht entschieden, dass fehlende Alterskontrollen zulässig sind. Nach der amtlichen Mitteilung stehen die Angebote ohne wirksame Altersverifikation nicht im Einklang mit dem deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Streitentscheidend war vielmehr, welche Behörde gegen einen Anbieter mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat vorgehen darf.
Für die Einordnung helfen vier getrennte Fragen. Erstens: Liegt ein Jugendschutzproblem vor? Zweitens: In welchem Mitgliedstaat sitzt der Anbieter? Drittens: Ist der Dienst als sehr große Online-Plattform eingestuft? Viertens: Welche Behörde darf welche Maßnahme anordnen? Erst aus dieser Kette ergibt sich der zulässige Aufsichtsweg.
Das OVG hält die Sperrverfügungen voraussichtlich für unionsrechtswidrig. Es verweist auf das europäische Herkunftslandprinzip und darauf, dass der Digital Services Act (DSA) den Bereich seit Februar 2024 unionsweit regelt. Für YouPorn wäre grundsätzlich der Sitzstaat Zypern zuständig. Bei Pornhub als sehr großer Online-Plattform liegt die Aufsicht in diesem Bereich bei der Europäischen Kommission, die bereits ein Verfahren eingeleitet hat.
Für Haushalte ändert die Entscheidung kurzfristig vor allem eines: Eine von der nordrhein-westfälischen Medienanstalt angeordnete Zugangssperre greift vorerst nicht. Daraus folgt weder eine technische Alterskontrolle noch deren Verbot. Jugendschutz muss nun über die dafür vorgesehenen europäischen Behörden und Verfahren durchgesetzt werden.
Auch rechtlich ist der Fall nicht abgeschlossen. Beim OVG sind weitere Eil-, Berufungs- und Hauptsacheverfahren zu denselben oder ähnlichen Maßnahmen anhängig. Eine spätere Entscheidung kann die Grenzen nationaler Eingriffe weiter präzisieren.
Die praktische Messlatte ist deshalb nicht die Zahl angekündigter Sperren. Entscheidend ist, ob zuständige Behörden wirksame Altersprüfungen anordnen, Verstöße nachvollziehbar feststellen und Maßnahmen gerichtsfest durchsetzen. Die Eilbeschlüsse klären vorerst den Weg dorthin, nicht das Ende der Debatte.
